Bootsbenutzung

Für den unangehmen Fall, dass eine Ausfahrt mit einem Bootsschaden abgeschlossen werden muss, findet man hier die Unterlagen um die Situation gut zu lösen.

Reglement

1. Einleitung

Das vorliegende Reglement soll die Grundlage schaffen für einen möglichst reibungslosen Ruderbetrieb.

Selbstverständlich ist es nicht möglich, alle Spezialfälle vorauszusehen und auf zwei Seiten abschliessend zu regeln.
Deshalb gilt: Wenn dieses Reglement nicht weiter hilft, soll im Gespräch mit der Clubleitung eine Lösung gesucht werden.


2. Voraussetzungen für die Benutzung von Clubbooten

Personen ab 18 Jahren, die in Booten des SCR rudern wollen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen Aktiv- oder Ehrenmitglied des SCR sein.
  • Sie müssen eine Ruderausbildung absolviert haben.
  • Sie müssen die Ruderprüfung des SCR bestanden haben.

Die Ruderausbildung besteht aus dem Anfänger- und dem Fortgeschrittenenkurs des SCR oder einer gleichwertigen Ausbildung.
Die Clubleitung entscheidet auf Antrag des verantwortlichen Kursleiters über die Anerkennung einer Fremdausbildung.


3. Ausfahrten mit Mannschaftsbooten

  • Ausfahrten mit dem Wanderboot (C-Gig u.ä.) dürfen nur unternommen werden, wenn mindestens ein erfahrener Ruderer im Boot ist.
  • Bei Ausfahrten in Rennbooten muss mindestens die Hälfte der Besatzung aus erfahrenen Ruderern bestehen.

Als erfahrener Ruderer gilt, wer die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt und zudem mindestens 1'000 km in Mannschaftsbooten des SCR gerudert ist.


4. Ausfahrten im Skiff

  • Zu Ausfahrten mit einem Skiff des SCR ist berechtigt, wer die Skiffprüfung bestanden hat.
  • Die Skiffprüfung kann jeder erfahrene Ruderer ablegen.
  • Übungsfarten in einem SCR-Skiff dürfen nur unter Aufsicht eines Kursleiters unternommen werden.

 

5. Gäste

Jeder erfahrene Ruderer hat das Recht, ab und zu einen Gast auf eine Ausfahrt mitzunehmen.

Als Gast gilt jede Person (inkl. Familienangehörige und Verwandte), die nicht Aktiv-, Junioren- oder Ehrenmitglied des SCR ist.

Gäste sind im Logbuch einzutragen und mit dem Vermerk "GAST" als solche zu kennzeichnen.

Wer mehr als einmal pro Jahr als Gast in einem Boot des SCR rudert, bezahlt ab der zweiten Ausfahrt jeweils Fr. 20.- pro Ausfahrt. 

Das Clubmitglied, das den Gast eingeladen hat, ist dafür verantwortlich, dass die Zahlung ohne weitere Aufforderung innert 10 Tagen nach der Ausfahrt erfolgt. Die Zahlung kann in bar (Briefkasten im Clubraum) oder mit Einzahlungsschein getätigt werden. Bitte jeweils das Datum der Ausfahrt sowie die Namen des Gastgebers und des Gastes vermerken!

 

6. Bootszuteilung

In der Bootshalle ist eine Bootsliste angeschlagen, die fest legt, wer welche Boote benützen darf. Ausserdem sind die Boote wie folgt markiert:

  • Roter Kleber: Regattierende
  • Grüner Kleber: Breitensport
  • Kein Kleber: Privatboot

 

7. Fahrordnung

Um Kollisionen mit anderen Booten zu vermeiden, ist grundsätzlich die folgende Fahrordnung einzuhalten:

  • Generell gilt Rechtsverkehr.
  • Fahrten im Gegenuhrzeigersinn: immer dem Ufer nach, d.h. maximal 150m vom Ufer entfernt.
  • Fahrten im Uhrzeigersinn: weg vom Ufer, d.h. mindenstens 300m vom Ufer entfernt.

 

8. Verantwortlichkeiten

Das Gesetz verlangt einen Schiffsführer, der für das Boot und dessen Besatzung verantwortlich ist (namentlich bei Unfällen oder anderen Katastrophen). Die übrigen Besatzungsmitglieder haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten.

Schiffsführer in Booten des SCR ist grundsätzlich:

  • bei gesteuerten Booten: die Steuerperson
  • bei ungesteuerten Booten: der Schlagmann.

Vor Beginn der Ausfahrt kann in gegenseitiger Absprache eine andere Person zum Schiffsführer bestimmt werden.

Der Schiffsführer erteilt die Kommandi für die Manöver während der Fahrt. Er kann diese Aufgabe für spezielle Manöver (z.B. für die Landung) an ein anderes Besatzungsmitglied delegieren.

Für die Beobachtung der Umgebung und die Warnung vor drohenden Gefahren ist in gesteuerten Booten die Steuerperson und in ungesteuerten Booten die Person auf der Bugposition verantwortlich. Daneben sind jedoch alle Mitglieder der Bootsbesatzung dazu verpflichtet, die Umgebung zu beobachten und auf nahende Gefahren aufmerksam zu machen.

Richterswil, 3. März 2004

Die Clubleitung